Heute haben wir noch einen Termin bei unserer KFZ – Werkstatt in Bergisch Gladbach zur Inspektion und TÜV. Während der Wartezeit unternehmen wir eine kurze Wanderung.
Nach 2 Std. Rückkehr erfahren wir, dass unser eingebauter Gastank (Art der Verbauung und Prüfzertifikat) für den hiesigen TÜV (DEKRA) unzulässig ist. Bedeutet: vorerst keine Plakette.
Nach Rücksprache mit unserem Gasexperten, welcher die Anlage nach einer bestimmten Norm korrekt verbaut hat, sei alles o.k. Die Prüfstellenmitarbeiter seien leider oft nicht entsprechend über diese spezielle Einbaunorm informiert und geschult. Morgen geht es also noch mal zum TÜV mit den neuen Informationen, mit dem Ziel, die TÜV Plakette zu erhalten.
Falls das nicht gelingt, haben wir für Donnerstag einen Termin bei einer anderen Werkstatt, die mit einem TÜV zusammenarbeitet, der die aktuellen Gastankflaschen-Einbaubestimmungen kennt und unsere Gasanlage abnehmen kann und wird.
Unser Credo: „Es gibt immer einen Ausweg!“